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Datenschutz für Analysedienste & Cloud Computing

Dienste wie Google Analytics oder Adobe Analytics dienen der Analyse von Zugriffen auf Webseiten. Es werden u. a. Informationen über die Herkunft der Besucher gesammelt, über Suchbegriffe, die Verweildauer und soziale Aktionen in Social Networks.

Datenschutzrechtlich gesehen ist diese Analyse deshalb problematisch, weil eine Profilbildung unterstützt bzw. ermöglicht wird.

Ein datenschutzkonformer Einsatz von Google Analytics oder auch Adobe Analytics ist durchaus möglich, wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden.

Der Webseitenbetreiber muss folgende Anforderungen erfüllen:

a) Es muss ein Vertrag bestehen über die Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG mit Google, in Cooperation.

b) Jeder Nutzer der Webseite muss in der Datenschutzerklärung darüber aufgeklärt werden, dass personenbezogene Daten im Rahmen von Google Analytics verarbeitet werden; er muss auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.

c) Der Betreiber der Webseite muss Google mit der Kürzung gespeicherter IP-Adressen durch Einstellungen im Google Analytics Programm Code beauftragen. 

d) Altdaten müssen gelöscht werden, soweit diese rechtswidrig erhoben worden sind. Bestehende Google Analytics Profile müssen geschlossen und neue angelegt werden.


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Gerne unterstützen wir Sie bei der datenschutzkonformen Einbindung von Analysediensten auf Ihrer Webseite sowie zum Thema Cloud Computing. Kontaktieren Sie unsere Datenschutzexperten:

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