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Glossar

Anonymisierung

  • Das Verändern von Daten derart, dass kein Personenbezug mehr herstellbar ist

Auftragsdatenverarbeiter

  • Jede natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag für eine verantwortliche Stelle verarbeitet

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

  • Eine Person, die offiziell für ein Unternehmen bestellt wurde, um die innerbetriebliche Datenschutzkontrolle wahrzunehmen, und nach dem jeweiligen Landesrecht an die Geschäftsführung berichtet und in seiner Funktion nicht weisungsgebunden ist

Betroffener

  • Jede natürliche Person, deren personenbezogene Daten im Unternehmen verwendet werden, beispielsweise jetzige, künftige und ehemalige Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Probanden und Patienten in klinischen Prüfungen sowie in sonstigen Vertragsverhältnissen zum Unternehmen stehende natürliche Personen

Datenschutz

  • Die Summe aller Maßnahmen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im Umgang mit ihren personenbezogenen Daten

Datenschutzverantwortlicher

  • Die Person, die für die Vermittlung und Kontrolle gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben zum Datenschutz zuständig ist

Dritter

  • Jede natürliche oder juristische Person, die nicht der verantwortlichen Stelle zuzurechnen ist, wie z. B. externe Geschäftspartner oder andere Gesellschaften im Unternehmensverbund, nicht jedoch der Betroffene selbst oder der Auftragnehmer bei einer Auftragsdatenverarbeitung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Drittland

  • Jedes Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Einwilligung

  • Jede ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage erfolgte Willensäußerung, mit der der Betroffene akzeptiert, dass ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; besondere Anforderungen an eine Einwilligung können sich aus dem jeweiligen nationalen Recht ergeben

Personenbezogene Daten

  • Persönliche und sachliche Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person (Betroffener). Bestimmbar ist eine Person dann, wenn sie direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z. B. durch Zuordnung einer Kennziffer

Pseudonymisierung

  • Das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen für Unbefugte auszuschließen oder wesentlich zu erschweren

Sensitive Daten (Personenbezogene Daten besonderer Art)

  • Angaben über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben

Sicheres Drittland

  • Länder, für die die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt hat

Übermittlung personenbezogener Daten

  • Die Weitergabe personenbezogener Daten, ihre Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung an Dritte, dazu gehören auch die Einsicht in und der Abruf von Informationen

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (verantwortliche Stelle)

  • Das juristisch selbständige Unternehmen, das über die Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet

Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Prozess in Verbindung mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen oder Archivieren